Die Abrechung erfolgt immer nach der aktuellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Einige Leistungen werden jedoch nicht oder nur teilweise von den privaten Krankenkassen über- nommen.
Behandlungsverfahren, welche in der Rechnung analog (siehe z.B. Abrechnung) bewertet werden, können von der Erstattung ausgeschlossen bleiben. Im Zweifelsfall empfehle ich die vorherige Abklärung mit Ihrer Krankenkasse bzw. Beihilfestelle.
Selbstverständlich können gesetzlich versicherte Patienten meine Leistungen ebenso in Anspruch nehmen. Auch in diesem Fall wird die Abrechnung nach der Gebührenordnung (GOÄ) für Ärzte als sogenannte "Selbstzahler" erstellt. Sie können auch eine private Zusatzversicherung (ambulante Behandlung durch einen Arzt, nicht Heilpraktiker!) abschließen, die einen Großteil der Kosten deckt.
Falls Sie Fragen zu den voraussichtlichen Gebühren haben, informiere ich Sie gerne und kläre Sie über entstehende Kosten auf. Rufen Sie mich gerne an.
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